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DOWNLOAD![]() Hier finden Sie hilfreiche Formulare zur Kommunikation mit der Verwaltung: ![]() Mieterselbstauskunft (PDF) Übergabeformular Wohnung (PDF) SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Antrag Mieterwechsel bei WGs (PDF) NOTFALLNUMMERN ![]() Hier finden Sie die richtigen Notfallnummern: ![]() Wasser- und Heizungsschäden: 039204 66177 (Blähs Haustechnik) Vandalismus: 039204 - 7810 (Polizei Irxleben) Feuer und Notruf: 112 (Feuerwehr/Krankenwagen) OFT GEFRAGT ![]() "Welche Voraussetzungen gelten für den Abschluss eines Mietvertrages?" Für einen Mietvertragsabschluss ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mieterselbstauskunft nötig sowie ein SCHUFA-Bonitäts-Check. Zudem muss eine Kaution von zwei Netto-Kaltmieten als Sicherheit hinterlegt werden. "Benötigen wir einen Wohnberechtigungsschein?" Nein! Ein großer Teil unseres Wohnungsbestandes kann ohne Wohnberechtigungsschein gemietet werden. Der Wohnberechtigungsschein kann problemlos im Bürgeramt beantragt werden. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Mit Erhalt des Scheines sind Sie an eine bestimmte Wohnfläche gebunden (z.B. für 2 Personen 60qm + max.10%). "Haben Sie unsanierte oder teilsanierte Wohnungen für besonders preiswertes Mieten?" Nein! Im Wohnpark Irxleben erhalten Sie ausschließlich sanierte Wohnungen. "Fällt bei Ihnen Kaution an? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Zahlungsweisen sind möglich? Sind davon auch Altmieter betroffen, die innerhalb des "Wohnparks" umziehen?" Üblich sind 2 Kaltmieten. Über die Zahlungsweise sprechen Sie bitte mit uns, das gilt ebenso für Altmieter. "Da die Kündigungsfrist meiner alten Wohnung 3 Monate beträgt bin ich auf eine Reservierung angewiesen." Das ist natürlich Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem alten Vermieter. Wir werden uns bemühen, doppelte Mietbelastungen zu vermeiden. "Sind die Mietverträge befristet?" Nein, die Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. "Muss man eine Provision oder Anteile zahlen?" Nein, es sind weder Anteile zu entrichten noch Provisionen zu zahlen! "Ich möchte innerhalb des "Wohnparks" umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist beachten und einhalten?" In einigen Fällen nicht, in anderen Fällen ja. Lassen Sie sich dazu von uns beraten. "Sind auch Wohnungen mit Einbauküchen anmietbar?" Nein, im "Wohnpark" werden keine Küchen zur Verfügung gestellt. "Sind auch Wohngemeinschaften zugelassen?" Ja, Sie können eine Wohnung als eine "Wohngemeinschaft" anmieten. Beachten Sie jedoch die Haftung falls Sie ausziehen. |
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